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Phonak Hörgeräte Finanzierung: Das zahlen IV und AHV 

Endlich wieder gut hören. Dieses Gefühl ist unbezahlbar. Unsere Hörlösungen sind das zum Glück nicht. Wir bieten Ihnen nicht nur faire Preise für unser Phonak Hörgeräte, sondern zeigen Ihnen auch, wie Sie diese durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert bekommen. Denn wenn Sie in der Schweiz wohnen und ein ärztlich festgestelltes Hörproblem haben, bezuschusst die AHV die Anschaffung eines Hörgerätes und unterstützt Sie dadurch auf dem Weg zu einem besseren Hörerlebnis. Machen Sie den ersten Schritt. Nehmen Sie unsere (Hör)Hilfe an und profitieren Sie von den Leistungen Ihrer Sozialversicherung. 

Ablauf der Kostenübernahme durch die AHV 

Stellen Sie eine Hörminderung bei sich fest, müssen Sie sich zunächst von einem Spezialisten untersuchen lassen. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen IV-Stelle darüber, welchen Arzt Sie aufsuchen können. Denn eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn Sie sich bei einem von der IV als Expertenarzt anerkannten Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde untersuchen lassen. Diese umfassende Erstuntersuchung ist jedoch nur einmal nötig. Muss später ein neues Hörgerät angeschafft werden, ist dafür in den meisten Fällen die erste Expertise ausreichend. 

Ihr Ohrenarzt erfasst nun das Hörproblem, ermittelt den Grad der Schwerhörigkeit und erstellt einen klinischen Befund. Wichtig dabei ist, dass auf beiden Ohren zusammengerechnet ein Hörverlust von mindestens 35% festgestellt wird. Bei geringeren Hörverlusten beteiligt sich die AHV nicht an der Kostenübernahme der Hörlösungen. 

Anschließend können Sie sich für die Hörgeräteversorgung anmelden. Dazu müssen Sie zunächst das Anmeldeformular für Hilfsmittel bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons einreichen. Erhalten Sie von dieser eine formlose Genehmigung, können Sie das Phonak Hörgerät bei uns kaufen und anschließend das Rechnungsformular zur Kostenerstattung bei der IV einreichen. 

Recht auf Kostenübernahme: Das sind die Kriterien der AHV 

Sie haben Anrecht auf eine Kostenbeteiligung Ihrer Phonak Hörgeräte, wenn 

• Sie in der Schweiz wohnen 

• Ein fachärztlich festgestelltes Hörproblem haben 

• Sie das Rentenalter erreicht haben oder eine Altersrente bzw. Ergänzungsleitung (EL) beziehen 

Sie diese Voraussetzungen erfüllt und das Hörgerät würde eine eindeutige Verbesserung im Verständnis Ihrer Mitmenschen erzielen, hilft Ihnen die AHV bei der Finanzierung. Das Angebot zur Kostenbeteiligung gilt sowohl für externe als auch für implantierbare Geräte und kann maximal alle fünf Jahre wahrgenommen werden. Dabei können Sie frei zwischen allen qualifizierten Anbietern und Hörgeräten wählen, solange diese vom Bundesamt für Sozialversicherungen zugelassen sind. 

Das zahlt die AHV: Kostenbeteiligung für Ihr Hörgerät

Unabhängig vom eigentlichen Preis Ihres ausgesuchten Hörgerätes, erhalten Sie von der AHV einen Pauschalbetrag, der immer gleich ist. Für ein Hörgerät beträgt dieser 630,00 Franken (monaurale Hörversorgung) und für zwei Hörgeräte 237,50 Franken (binaurale Hörgeräteversorgung). Jedes Jahr können außerdem pro Hörgerät 40,00 Franken für die Batterien, 200,00 Franken für Elektronikschäden und 130,00 Franken für andere Schäden geltend gemacht werden. Zuzüglich dazu zahlen gewisse Krankenkassen-Zusatzversicherungen ebenfalls in regelmäßigen Abständen einen Beitrag für die Hörhilfen. Es lohnt sich deshalb auch hier zu prüfen, ob Sie weitere Zuschüsse von der Krankenkasse beziehen können. Bei weiteren Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten und Kostenbeteiligungen der AHV helfen wir Ihnen jederzeit gerne! 

Birgitte Hansen

Eidg. dipl. Hörgeräteakustikerin (Hörgerätespezialistin)
Hearing Home, Meilen